Zum Inhalt springen
  • 0441 - 95 72 320
  • Magazin
  • Videos
  • Team
  • Kontakt

    Überblick

    • > Online Termin vereinbaren
    Menü
    • > Online Termin vereinbaren

    Wie Sie uns errreichen

    DIE OBJEKTIVEN IMMOBILIEN GMBH

    • Theaterwall 37 | 26122 Oldenburg
    • 0441 - 95 72 320
    • kontakt@dieobjektiven.de
    • www.dieobjektiven.de
  • kontakt@dieobjektiven.de
  • 0441 - 95 72 320
  • EIGENTÜMER

    Häufig gesucht

    • > Preis & Markt
    • > Warum wir es wert sind
    • > Ohne Makler verkaufen?
    • > Immobilien Verkaufen
    Menü
    • > Preis & Markt
    • > Warum wir es wert sind
    • > Ohne Makler verkaufen?
    • > Immobilien Verkaufen

    Dienstleistungen

    • > Verkauf
    • > Käuferfinder
    • > Verkäufer­eignungstest
    • > Tipps für Immobilienverkäufer
    Menü
    • > Verkauf
    • > Käuferfinder
    • > Verkäufer­eignungstest
    • > Tipps für Immobilienverkäufer

    Ihr Ansprechpartner

    HENDRIK RUSCH

    Vereinbaren sie unverbindlich online einen Termin

    Online Termin
  • IMMOBILIEN
  • RATGEBER

    Themenwelten

    • > Wohnen im Alter
    • > Privatverkauf
    • > Immobilienbewertung und Preisfindung
    • > Erbe
    • > Scheidung
    Menü
    • > Wohnen im Alter
    • > Privatverkauf
    • > Immobilienbewertung und Preisfindung
    • > Erbe
    • > Scheidung

    Wichtige Unterlagen

    Jetzt Herunterladen
  • UNSER SYSTEM

    Überblick

    • > Fakten
    • > Makeln mit System
    • > Leistungskatalog
    Menü
    • > Fakten
    • > Makeln mit System
    • > Leistungskatalog

    Marketingpaket

    • > Profi-Fotos
    • > Homestaging
    • > Exposé
    Menü
    • > Profi-Fotos
    • > Homestaging
    • > Exposé

    • > Immobilienportale
    • > Energieausweis
    Menü
    • > Immobilienportale
    • > Energieausweis
  • HANDWERKER FINDEN
Menü
  • Eigentümer
    • > Eigentümer
    • > Preis & Markt
    • > Warum wir es wert sind
    • > Ohne Makler verkaufen?
    • > Vermietung
    • > Verkauf
    • > Immobilienverkäufereignungstest
    • > Tipps für Immobilienverkäufer
    • > Käuferfinder
  • Immobilien
    • > Angebote
  • Ratgeber
    • > Ratgeber
    • > Wohnen im Alter
    • > Privatverkauf
    • > Immobilienbewertung und Preisfindung
    • > Erben
    • > Scheidung
  • Unser System
    • > Fakten
    • > Makeln mit System
    • > Leistungskatalog
    • > Profi-Fotos
    • > Homestaging
    • > Finanzierungsrechner
    • > Luftaufnahmen
    • > 360° Grad Tour
    • > Energieausweis
  • Magazin
  • Team
  • Kontakt
  • HANDWERKER FINDEN
  • VIDEOS

Blog

  1. Home (Start)>
  2. Content XL>
  3. Aktuelles>
  4. Eigentumswohnung: Mein Balkon gehört allen

Eigentumswohnung: Mein Balkon gehört allen

Eigentum ist nicht gleich Eigentum, wenn es um den Balkon einer Eigentumswohnung geht. Eigentümer möchten es sich auf dem Balkon nach dem eigenen Geschmack gemütlich machen. Besonders beliebt sind dabei Sichtschutz, Blumenkästen und rankende Pflanzen. Aber Vorsicht! Nicht alles ist erlaubt.

Wer sich als Wohnungseigentümer auf eine gewissen Privatsphäre beim Sonnen auf dem Balkon freut und deshalb mit dem Gedanken spielt eine Balkonbrüstung mit einem Sichtschutz aus Schilfmatten oder Segeltuch anzubringen, sollte erstmal einen Blick in die Gemeinschaftsordnung werfen. Denn mal abgesehen vom Bodenbelag, ist der Balkon Gemeinschaftseigentum.

Das bedeutet, er gehört der Wohnungseigentümerschaft insgesamt. Dies alles muss allerdings in der Gemeinschaftsordnung verankert sein. Sollte die also die Schaffung der eigenen Privatsphäre nicht erlauben, kann so ein Sichtschutz wegen der optischen Auswirkungen auf die Fassade, schnell als bauliche Änderung gelten.

Balkone nicht ohne Genehmigung umbauen

Dies gilt vor allem für Balkonverglasung, Ersatz des Balkongeländers oder die Anbringung von Jalousien. Sogar die Erhöhung einer Trennwand zum Nachbarbalkon ist davon betroffen, wenn diese etwa nur die Höhe der Balkonbrüstung hatte. Wer ohne Genehmigung baut, kann im ungünstigsten Fall zum Rückbau auf eigene Kosten gezwungen werden.

Bei der Bepflanzung des Balkons sieht das etwas anders aus. Hier genießt der Eigentümer wesentlich mehr Freiheit. Selbst wenn die Gemeinschaftsordnung nichts zu diesem Thema sagt, ist die Bepflanzung des Balkons erlaubt. Die gilt auch, selbst wenn die Pflanzen von außen sichtbar sind.

Allerdings dürfen die Pflanzen keinen Nachteil für die anderen Bewohner haben. Das heißt also, die Pflanzen dürfen nicht zu den Nachbarn hinüberwuchern, oder die darunter liegenden Balkone mit dem Gießwasser berieseln.

Instandsetzungskosten sind Gemeinschaftskosten

Gemeinschaftssache ist es vor allem, wenn es um die Kosten von Instandhaltung, Reparatur und Erneuerung der Balkone geht. Wenn die Gemeinschaftsordnung nichts anderes aussagt, ist dafür nämlich die Eigentümergemeinschaft verantwortlich. Meist ist aber in der Gemeinschaftsordnung verankert, dass die Pflicht zur Instandhaltung und Reparatur den einzelnen Eigentümer betrifft. Damit erhält er aber nicht das Recht den Balkon nach seinen Wünschen zu gestalten.

Der sanierte Balkon muss den bisherigen Zustand wiederherstellen. Außerdem entscheidet die Gemeinschaft wann saniert werden soll. Dabei muss sie NICHT auf die finanzielle Situation des Einzelnen Rücksicht nehmen.

Wer also vorhat eine Wohnung zu kaufen, solle vorher besser einmal die Gemeinschaftsordnung lesen. Dabei sollte er vor allem auch auf andere Einschränkungen der Nutzungsrechte achten.

Sie möchten wissen, worauf Sie beim Verkauf oder Kauf einer Eigentumswohnung achten müssen? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Nicht fündig geworden:

https://de.wikipedia.org/wiki/Gemeinschaftsordnung

https://de.wikipedia.org/wiki/Wohnungseigentum_(Deutschland)

https://anwaltauskunft.de/magazin

 

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © elxeneize/Depositphotos.com

 

Zurück

Unser Team

mit Leidenschaft dabei

Hendrik Rusch

Vertriebsleiter

0441 - 9572320

rusch@dieobjektiven.de

Dirk Hobbie

Geschäftsinhaber

0441 - 9572320

kontakt@dieobjektiven.de

gesamtes team

Kontakt

Sie haben noch Fragen?
Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Sie haben noch Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter!​

DIE OBJEKTIVEN Immobilien GmbH

  • Theaterwall 37 | 26122 Oldenburg
  • 0441 - 95 72 320
  • kontakt@dieobjektiven.de
  • www.dieobjektiven.de
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Kontakt
Copyright © 2019 DIE OBJEKTIVEN Immobilien GmbH | All Rights Reserved
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Kontakt

Copyright © 2019 DIE OBJEKTIVEN Immobilien GmbH | All Rights Reserved