Haus · Kauf

Einfamilienhaus mit großem Grundstück und Potenzial

49413 Dinklage

Wohnfläche
102 m²
Zimmer
4,5
Schlafzimmer
3
Badezimmer
2
Grundstück
800 m²
Nutzfläche
49 m²

Beschreibung

Das Siedlungshaus mit Nebengebäude und Teilkeller in Sackgassenlage wurde in der Zeit von ca. 1954 bis 1958 errichtet und als Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung genehmigt. Das großzügige Grundstück ............. Die komplette Beschreibung finden Sie im PDF-Exposé, welches Sie bei uns anfordern können.

Ausstattung

  • Terrasse
  • 1 Garage
  • 2 Außenstellplatz

Die Raumaufteilung des Objektes gliedert sich wie folgt: Erdgeschoss (ca. 59 m² Wohnfläche): Flur, Badezimmer (modernisiert ca. 2015), Küche, Wohnzimmer, Schlafzimmer, HWR Dachgeschoss (ca. 43 m²): ............. Die komplette Beschreibung finden Sie im PDF-Exposé, welches Sie bei uns anfordern können.

Lage

Das Wohnhaus befindet sich im Norden der Stadt Dinklage nahe dem Hopener Mühlenbach. Die Umgebungsbe............. Die komplette Beschreibung finden Sie im PDF-Exposé, welches Sie bei uns anfordern können.

Ungefähre Lage – die genaue Adresse erhalten Sie mit dem Exposé.

Energieausweis

A+ABCDEFGH
Ausweisart
Bedarfsausweis
Energieeffizienzklasse
F
Endenergiebedarf
193,3 kWh/(m²·a)
Wesentlicher Energieträger
Gas
Baujahr laut Ausweis
1954
Gültig bis
30.6.2035

Kosten

Käuferprovision
Diese Immobilie wird ohne zusätzliche Käufer-Provision angeboten.

Sonstiges

Diese Immobilie wird ohne zusätzliche Käufer-Provision angeboten. Wir haben einen entgeltpflichtigen Maklervertrag mit dem Eigentümer abgeschlossen und sind einseitiger Interessenvertreter der Verkäuferseite, sodass kein provisionspflichtiger Maklervertrag mit einem Kaufinteressenten abgeschlossen wird. Sofern es mehrere Interessenten zum genannten Kaufpreis gibt, behalten wir uns vor das Objekt im Bieterverfahren zu verkaufen. Es wird darauf hingewiesen, dass abhängig vom Baujahr, der Gebäudeart, der Nutzung sowie dem bisherigen Modernisierungszustand gesetzliche Nachrüstungs- und Modernisierungspflichten nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) bestehen können. Hierzu zählen insbesondere Anforderungen an die Dämmung der obersten Geschossdecke bzw. des Daches (§ 35 GModG), die Dämmung zugänglicher Heizungs- und Warmwasserleitungen (§ 69 GModG) sowie energetische Anforderungen bei der Erneuerung oder Änderung von Bauteilen (§ 36 GModG). Ob und in welchem Umfang solche Pflichten bestehen, ist vom jeweiligen Einzelfall abhängig und vom Erwerber eigenverantwortlich zu prüfen. Soweit gesetzliche Nachrüstpflichten infolge eines Eigentumsübergangs auf den Erwerber übergehen, können gesetzliche Erfüllungsfristen, insbesondere eine Frist von zwei Jahren ab Eigentumsübergang, zu beachten sein. Die vorstehenden Hinweise stellen keine Rechts- oder Energieberatung dar. Eine Prüfung etwaiger gesetzlicher Verpflichtungen sollte durch den Erwerber unter Hinzuziehung eines Energieberaters, Sachverständigen oder Rechtsberaters erfolgen. Berechnen Sie vorab Ihre Finanzierung oder vereinbaren einen Termin für eine maßgeschneiderte Baufinanzierung unter: https://www.baufinanzierung-vechta.net/

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