Zum Inhalt springen
  • 0441 - 95 72 320
  • Magazin
  • Videos
  • Team
  • Kontakt

    Überblick

    • > Online Termin vereinbaren
    Menü
    • > Online Termin vereinbaren

    Wie Sie uns errreichen

    DIE OBJEKTIVEN IMMOBILIEN GMBH

    • Theaterwall 37 | 26122 Oldenburg
    • 0441 - 95 72 320
    • kontakt@dieobjektiven.de
    • www.dieobjektiven.de
  • kontakt@dieobjektiven.de
  • 0441 - 95 72 320
  • EIGENTÜMER

    Häufig gesucht

    • > Preis & Markt
    • > Warum wir es wert sind
    • > Ohne Makler verkaufen?
    • > Immobilien Verkaufen
    Menü
    • > Preis & Markt
    • > Warum wir es wert sind
    • > Ohne Makler verkaufen?
    • > Immobilien Verkaufen

    Dienstleistungen

    • > Verkauf
    • > Käuferfinder
    • > Verkäufer­eignungstest
    • > Tipps für Immobilienverkäufer
    Menü
    • > Verkauf
    • > Käuferfinder
    • > Verkäufer­eignungstest
    • > Tipps für Immobilienverkäufer

    Ihr Ansprechpartner

    HENDRIK RUSCH

    Vereinbaren sie unverbindlich online einen Termin

    Online Termin
  • IMMOBILIEN
  • RATGEBER

    Themenwelten

    • > Wohnen im Alter
    • > Privatverkauf
    • > Immobilienbewertung und Preisfindung
    • > Erbe
    • > Scheidung
    Menü
    • > Wohnen im Alter
    • > Privatverkauf
    • > Immobilienbewertung und Preisfindung
    • > Erbe
    • > Scheidung

    Wichtige Unterlagen

    Jetzt Herunterladen
  • UNSER SYSTEM

    Überblick

    • > Fakten
    • > Makeln mit System
    • > Leistungskatalog
    Menü
    • > Fakten
    • > Makeln mit System
    • > Leistungskatalog

    Marketingpaket

    • > Profi-Fotos
    • > Homestaging
    • > Exposé
    Menü
    • > Profi-Fotos
    • > Homestaging
    • > Exposé

    • > Immobilienportale
    • > Energieausweis
    • > Immobilienbörse
    Menü
    • > Immobilienportale
    • > Energieausweis
    • > Immobilienbörse
  • HANDWERKER FINDEN
Menü
  • Eigentümer
    • > Eigentümer
    • > Preis & Markt
    • > Warum wir es wert sind
    • > Ohne Makler verkaufen?
    • > Vermietung
    • > Verkauf
    • > Immobilienverkäufereignungstest
    • > Tipps für Immobilienverkäufer
    • > Käuferfinder
  • Immobilien
    • > Angebote
  • Ratgeber
    • > Ratgeber
    • > Wohnen im Alter
    • > Privatverkauf
    • > Immobilienbewertung und Preisfindung
    • > Erben
    • > Scheidung
  • Unser System
    • > Fakten
    • > Makeln mit System
    • > Leistungskatalog
    • > Profi-Fotos
    • > Homestaging
    • > Finanzierungsrechner
    • > Luftaufnahmen
    • > 360° Grad Tour
    • > Energieausweis
    • > Immobilienbörse
  • Magazin
  • Team
  • Kontakt
  • HANDWERKER FINDEN
  • VIDEOS

Blog

  1. Home (Start)>
  2. Content XL>
  3. Aktuelles>
  4. Spekulationssteuer: Die Kostenfalle in der Scheidung

Spekulationssteuer: Die Kostenfalle in der Scheidung

In Deutschland müssen private Immobilieneigentümer nur in seltenen Fällen Steuern für den Verkauf Ihrer Immobilie zahlen. Besonders häufig trifft es Scheidungspaare, die Ihre Immobilie gerade erst gemeinsam erworben haben. Denn wer die frisch gekaufte Immobilie nicht lange genug bewohnt hat, muss mitunter Spekulationssteuer zahlen.

Was ist die Spekulationssteuer?

Die Spekulationssteuer wird auch Gewinnsteuer genannt und richtet sich hauptsächlich an Investoren, die Immobilien kaufen und schnell gewinnbringend weiterverkaufen. Versteuert wird grob gesagt die Differenz zwischen dem gezahlten Kaufpreis und dem Preis, zu dem die Immobilie später weiterverkauft wurde. Für die Spekulationssteuer gilt eine Zehnjahresfrist. Wer die Immobilie also länger als zehn Jahre besitzt, muss keine Spekulationssteuer zahlen. Für selbst genutzte Immobilien gibt es eine Ausnahmeregelung. Eigentümer müssen in diesem Fall nur im Jahr des Verkaufs und in den beiden vorrangegangenen Jahren in der Immobilie gelebt haben. Die Höhe der Spekulationssteuer richtet sich nach dem persönlichen Steuersatz des Verkäufers.

Ist der Verkaufspreis am Ende niedriger als der Preis, zu dem die Immobilie ursprünglich erworben wurde, fällt selbstverständlich keine Spekulationssteuer an.

Was müssen Scheidungspaare beachten, um keine Spekulationssteuer zu zahlen?

Auf den ersten Blick könnte man meinen, nur Scheidungspaare, die in den letzten drei Jahren nicht selbst in der frisch gekauften Immobilie gelebt haben, seien von der Spekulationssteuer betroffen. Allerdings kann für einen der beiden Partner auch Spekulationssteuer fällig werden, wenn er zwar insgesamt mehr als drei Jahre in der Immobilie gelebt hat, im Jahr vor dem Hausverkauf jedoch ausgezogen ist und somit die Bedingungen zur Steuerbefreiung nicht erfüllt.

Ebenso problematisch wird es unter Umständen dann, wenn ein Partner Alleineigentümer der Immobilie ist und nach der Trennung aus der Immobilie auszieht. Denn hier gilt wieder Selbiges: Lebt er im Jahr vor der Scheidung nicht in der Immobilie, fällt Spekulationssteuer an. Das gilt selbstverständlich nur dann, wenn die Immobilie sich weniger als zehn Jahre in seinem Besitz befunden hat.

Für Paare, die noch nicht lange genug in der Immobilie gelebt haben, bietet es sich also oftmals an, mit dem Verkauf zu warten. Doch tobt der Rosenkrieg, ist es den meisten Paaren kaum möglich, weiterhin unter einem Dach zu leben. Befindet die Immobilie sich im Gemeinschaftsbesitz und nur ein Partner zieht aus, muss am Ende auch nur dieser Partner beim Verkauf Spekulationssteuer zahlen.

Wenn ein Partner bereits ausgezogen ist, macht es für ihn daher oft Sinn, den Verkauf noch im selben Jahr über die Bühne zu bringen, um die Spekulationssteuer zu sparen. Damit das reibungslos klappt, muss der Verkauf gut vorbereitet werden. Mit einem Profi-Makler sind die Erfolgschancen hier am höchsten.

Um die optimale Lösung zu finden und so Steuern zu sparen, empfiehlt es sich, diese Thematik mit einem Steuerberater zu besprechen.

Sie überlegen Ihre Scheidungsimmobilie zu verkaufen und brauchen einen kompetenten Makler? Kontaktieren Sie uns jetzt. Wir beraten Sie gerne.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

Foto: Elnur_ / Depositphotos.com

Zurück

Unser Team

mit Leidenschaft dabei

Hendrik Rusch

Vertriebsleiter

0441 - 9572320

rusch@dieobjektiven.de

Dirk Hobbie

Geschäftsinhaber

0441 - 9572320

kontakt@dieobjektiven.de

gesamtes team

Kontakt

Sie haben noch Fragen?
Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Sie haben noch Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter!​

DIE OBJEKTIVEN Immobilien GmbH

  • Theaterwall 37 | 26122 Oldenburg
  • 0441 - 95 72 320
  • kontakt@dieobjektiven.de
  • www.dieobjektiven.de
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Kontakt
  • Cookies
Copyright © 2019 DIE OBJEKTIVEN Immobilien GmbH | All Rights Reserved
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Kontakt
  • Cookies

Copyright © 2019 DIE OBJEKTIVEN Immobilien GmbH | All Rights Reserved

Cookie-Zustimmung verwalten
Um dir ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn du diesen Technologien zustimmst, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn du deine Zustimmung nicht erteilst oder zurückziehst, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
Optionen verwalten Dienste verwalten Anbieter verwalten Lese mehr über diese Zwecke
Einstellungen ansehen
{title} {title} {title}