Zum Inhalt springen
  • 0441 - 95 72 320
  • Magazin
  • Videos
  • Team
  • Kontakt

    Überblick

    • > Online Termin vereinbaren
    Menü
    • > Online Termin vereinbaren

    Wie Sie uns errreichen

    DIE OBJEKTIVEN IMMOBILIEN GMBH

    • Theaterwall 37 | 26122 Oldenburg
    • 0441 - 95 72 320
    • kontakt@dieobjektiven.de
    • www.dieobjektiven.de
  • kontakt@dieobjektiven.de
  • 0441 - 95 72 320
  • EIGENTÜMER

    Häufig gesucht

    • > Preis & Markt
    • > Warum wir es wert sind
    • > Ohne Makler verkaufen?
    • > Immobilien Verkaufen
    Menü
    • > Preis & Markt
    • > Warum wir es wert sind
    • > Ohne Makler verkaufen?
    • > Immobilien Verkaufen

    Dienstleistungen

    • > Verkauf
    • > Käuferfinder
    • > Verkäufer­eignungstest
    • > Tipps für Immobilienverkäufer
    Menü
    • > Verkauf
    • > Käuferfinder
    • > Verkäufer­eignungstest
    • > Tipps für Immobilienverkäufer

    Ihr Ansprechpartner

    HENDRIK RUSCH

    Vereinbaren sie unverbindlich online einen Termin

    Online Termin
  • IMMOBILIEN
  • RATGEBER

    Themenwelten

    • > Wohnen im Alter
    • > Privatverkauf
    • > Immobilienbewertung und Preisfindung
    • > Erbe
    • > Scheidung
    Menü
    • > Wohnen im Alter
    • > Privatverkauf
    • > Immobilienbewertung und Preisfindung
    • > Erbe
    • > Scheidung

    Wichtige Unterlagen

    Jetzt Herunterladen
  • UNSER SYSTEM

    Überblick

    • > Fakten
    • > Makeln mit System
    • > Leistungskatalog
    Menü
    • > Fakten
    • > Makeln mit System
    • > Leistungskatalog

    Marketingpaket

    • > Profi-Fotos
    • > Homestaging
    • > Exposé
    Menü
    • > Profi-Fotos
    • > Homestaging
    • > Exposé

    • > Immobilienportale
    • > Energieausweis
    • > Immobilienbörse
    Menü
    • > Immobilienportale
    • > Energieausweis
    • > Immobilienbörse
  • HANDWERKER FINDEN
Menü
  • Eigentümer
    • > Eigentümer
    • > Preis & Markt
    • > Warum wir es wert sind
    • > Ohne Makler verkaufen?
    • > Vermietung
    • > Verkauf
    • > Immobilienverkäufereignungstest
    • > Tipps für Immobilienverkäufer
    • > Käuferfinder
  • Immobilien
    • > Angebote
  • Ratgeber
    • > Ratgeber
    • > Wohnen im Alter
    • > Privatverkauf
    • > Immobilienbewertung und Preisfindung
    • > Erben
    • > Scheidung
  • Unser System
    • > Fakten
    • > Makeln mit System
    • > Leistungskatalog
    • > Profi-Fotos
    • > Homestaging
    • > Finanzierungsrechner
    • > Luftaufnahmen
    • > 360° Grad Tour
    • > Energieausweis
    • > Immobilienbörse
  • Magazin
  • Team
  • Kontakt
  • HANDWERKER FINDEN
  • VIDEOS

Blog

  1. Home (Start)>
  2. Ratgeber>
  3. Wie funktioniert eine Immobilienteilung?

Wie funktioniert eine Immobilienteilung?

Verstehen beide Partner sich noch gut, kann eine Immobilienteilung interessant sein. Gerade bei Paaren mit Kindern ermöglicht dieser Weg es beiden Eltern in der Nähe des Nachwuchses zu leben. Und auch für die Kinder selbst ist die Umstellung nicht allzu groß, wenn aus einer Wohnung plötzlich zwei werden.

Grundvoraussetzung hierfür ist zum einen, dass beide Partner sich noch so gut verstehen, dass die räumliche Nähe kein Problem darstellt. Zum anderen muss auch die Immobilie für eine Teilung geeignet sein. Lassen sich zwei separate Eingänge einbauen? Verfügen beide Wohneinheiten über ein eigenes Bad und eine eigene Küche?

Um die Immobilie in zwei Wohneinheiten einzuteilen, werden die meisten Eigentümer um einen Umbau nicht herumkommen. Je nachdem, wie groß dieser ausfällt, sind damit hohe Kosten verbunden.

Für eine offizielle Teilung, bei der beiden Partnern eine Wohnung zugesprochen wird, benötigen Sie außerdem eine Teilungserklärung. In dieser wird geregelt, welche Flächen der Immobilie oder des Grundstücks zum Gemeinschaftseigentum und welche zum Sondereigentum (also zur jeweiligen Wohneinheit) gehören. Außerdem bestimmt sie die Rechte und Pflichten der Eigentümer. Auch wenn Sie Ihre Immobilie nicht selbst bewohnen, sondern sie vermieten, ist die Teilungserklärung nötig. Denn in ihr wird geklärt, was gemeinschaftlich genutzt wird und was nur privat. Damit die Teilungserklärung rechtskräftig wird, muss sie einerseits von einem Notar beglaubigt und andererseits ins Grundbuch eingetragen werden.

Sie wollen Ihre Immobilie teilen? Wir beraten Sie gerne zu Ihren Fragen.

Foto: Jacek_Sopotnicki

Zurück

Unser Team

mit Leidenschaft dabei

Hendrik Rusch

Vertriebsleiter

0441 - 9572320

rusch@dieobjektiven.de

Dirk Hobbie

Geschäftsinhaber

0441 - 9572320

kontakt@dieobjektiven.de

gesamtes team

Kontakt

Sie haben noch Fragen?
Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Sie haben noch Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter!​

DIE OBJEKTIVEN Immobilien GmbH

  • Theaterwall 37 | 26122 Oldenburg
  • 0441 - 95 72 320
  • kontakt@dieobjektiven.de
  • www.dieobjektiven.de
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Kontakt
  • Cookies
Copyright © 2019 DIE OBJEKTIVEN Immobilien GmbH | All Rights Reserved
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Kontakt
  • Cookies

Copyright © 2019 DIE OBJEKTIVEN Immobilien GmbH | All Rights Reserved