Zum Inhalt springen
  • 0441 - 95 72 320
  • Magazin
  • Videos
  • Team
  • Kontakt

    Überblick

    • > Online Termin vereinbaren
    Menü
    • > Online Termin vereinbaren

    Wie Sie uns errreichen

    DIE OBJEKTIVEN IMMOBILIEN GMBH

    • Theaterwall 37 | 26122 Oldenburg
    • 0441 - 95 72 320
    • kontakt@dieobjektiven.de
    • www.dieobjektiven.de
  • kontakt@dieobjektiven.de
  • 0441 - 95 72 320
  • EIGENTÜMER

    Häufig gesucht

    • > Preis & Markt
    • > Warum wir es wert sind
    • > Ohne Makler verkaufen?
    • > Immobilien Verkaufen
    Menü
    • > Preis & Markt
    • > Warum wir es wert sind
    • > Ohne Makler verkaufen?
    • > Immobilien Verkaufen

    Dienstleistungen

    • > Verkauf
    • > Käuferfinder
    • > Verkäufer­eignungstest
    • > Tipps für Immobilienverkäufer
    Menü
    • > Verkauf
    • > Käuferfinder
    • > Verkäufer­eignungstest
    • > Tipps für Immobilienverkäufer

    Ihr Ansprechpartner

    HENDRIK RUSCH

    Vereinbaren sie unverbindlich online einen Termin

    Online Termin
  • IMMOBILIEN
  • RATGEBER

    Themenwelten

    • > Wohnen im Alter
    • > Privatverkauf
    • > Immobilienbewertung und Preisfindung
    • > Erbe
    • > Scheidung
    Menü
    • > Wohnen im Alter
    • > Privatverkauf
    • > Immobilienbewertung und Preisfindung
    • > Erbe
    • > Scheidung

    Wichtige Unterlagen

    Jetzt Herunterladen
  • UNSER SYSTEM

    Überblick

    • > Fakten
    • > Makeln mit System
    • > Leistungskatalog
    Menü
    • > Fakten
    • > Makeln mit System
    • > Leistungskatalog

    Marketingpaket

    • > Profi-Fotos
    • > Homestaging
    • > Exposé
    Menü
    • > Profi-Fotos
    • > Homestaging
    • > Exposé

    • > Immobilienportale
    • > Energieausweis
    • > Immobilienbörse
    Menü
    • > Immobilienportale
    • > Energieausweis
    • > Immobilienbörse
  • HANDWERKER FINDEN
Menü
  • Eigentümer
    • > Eigentümer
    • > Preis & Markt
    • > Warum wir es wert sind
    • > Ohne Makler verkaufen?
    • > Vermietung
    • > Verkauf
    • > Immobilienverkäufereignungstest
    • > Tipps für Immobilienverkäufer
    • > Käuferfinder
  • Immobilien
    • > Angebote
  • Ratgeber
    • > Ratgeber
    • > Wohnen im Alter
    • > Privatverkauf
    • > Immobilienbewertung und Preisfindung
    • > Erben
    • > Scheidung
  • Unser System
    • > Fakten
    • > Makeln mit System
    • > Leistungskatalog
    • > Profi-Fotos
    • > Homestaging
    • > Finanzierungsrechner
    • > Luftaufnahmen
    • > 360° Grad Tour
    • > Energieausweis
    • > Immobilienbörse
  • Magazin
  • Team
  • Kontakt
  • HANDWERKER FINDEN
  • VIDEOS

Blog

  1. Home (Start)>
  2. Content MAX>
  3. Wohnfläche und Nutzfläche – welche Räume gehören wozu?

Wohnfläche und Nutzfläche – welche Räume gehören wozu?

Nicht selten kommt bei Immobilien die Frage auf, was alles zur Wohnfläche zählt. Besonders wenn es um den Kauf- oder Mietpreis geht, ist diese Unterscheidung wichtig. Zum einen erleichtert dieses Wissen das Immobiliengeschäft. Zum anderen können Eigentümer Rechtsstreitigkeiten wegen einer falschen Wohn- und Nutzflächenberechnung besser entgegentreten.

Grundsätzlich kann die Wohnfläche einer Immobilie durch verschiedene gesetzliche Grundlagen ermittelt werden. Allerdings hat der Gesetzgeber klar geregelt, was zur Wohnfläche gehört. Das hängt vor allem davon ab, wann die Berechnung erfolgt ist. Die Wohnfläche von Häusern und Wohnungen, die vor dem 1. Januar 2004 berechnet wurde, bezieht sich nicht auf die seit dem 18. Januar 2004 in Kraft getretene Wohnflächenverordnung (WoFIV). Zudem kommt es oft vor, dass für die Wohnflächenberechnung die DIN 277 herangezogen wird.

Damit wird aber anstatt der tatsächlichen Wohn- die Nutzfläche ermittelt und somit der Kauf- und Mietpreis in die Höhe getrieben. Was tatsächlich zur Wohnfläche zählt, ist in den Wohnflächenverordnungen vor und ab 2004 festgeschrieben. Eigentümer, die auf Basis der DIN 277 die Wohnfläche ermitteln, haben vor Gericht Nachteile. Denn bei Rechtsstreitigkeiten basiert das Urteil zugunsten der Käufer und Mieter auf der gültigen WoFIV.

Welche Räume gehören zur Nutzfläche?

Unter der Nutzfläche eines Hauses versteht man alle Flächen, die in der Wohnung oder im Haus beansprucht werden. Auch die Wohnfläche zählt zur Nutzfläche. Aber nicht jede Nutzfläche ist eine Wohnfläche. Daher werden bei der reinen Wohnflächenberechnung Räumlichkeiten wie beispielsweise der Keller, die Garage oder der nicht ausgebaute Dachboden nicht berücksichtigt.

Zu den Nutzungsflächen gehören neben diesen drei Bereichen auch eine Abstellkammer, die außerhalb der Immobilie liegt. Auch der Balkon und der Wintergarten zählen zu 100 Prozent zu den Nutzflächen. Das Treppenhaus und der Heizungsraum allerdings nicht.

Welche Räume werden als Wohnfläche berechnet?

Zu den Wohnflächen gehören alle Räume, die bewohnt werden. Unter gewissen Umständen werden aber auch Nutzflächen zu Wohnflächen. Befindet sich beispielsweise die Abstellkammer in der Wohnung oder im Haus, ist das ein bewohnter Bereich. Beim Wintergarten verhält es sich ähnlich. Ist dieser beheizt, muss auch der Wintergarten zur Wohnflächenberechnung hinzugezogen werden. Der Balkon fließt dabei nur anteilig mit ein. Kompliziert wird es, wenn es um Räume mit Dachschrägen geht. Alles unterhalb einer Lichthöhe von einem Meter ist keine Wohnfläche. Die Ausnahmen gibt es auch bei Immobilien mit Gärten, die unter Umständen zur Wohnfläche gehören können. Zu Hobbyräumen gibt es dagegen keine klare gesetzliche Regelung im WoFIV von 2004.

Rechtsstreitigkeiten entgehen

Käufer und Mieter, die nachmessen oder einen Gutachter beauftragen, kommen oft zu unterschiedlichen Ergebnissen bei der Gesamtwohnfläche als der Eigentümer. Um einen Rechtsstreit aus dem Weg zu gehen, hilft es, vor dem Verkauf einen eigenen Gutachter zu engagieren. Ein Makler kann den Gutachter vermitteln und Sie außerdem genauer zu Wohn- und Nutzflächen bei Immobilien beraten. Wenn Sie einen potenziellen Käufer gefunden haben und der Notartermin vor der Tür steht, kann die Vermessung im Beisein aller Parteien ausgeführt und festgehalten werden. So vermeiden Sie Streitfälle. Für Eigentümer besteht somit nicht die Gefahr, dass der Preis der Immobilie angefochten wird.

Haben Sie weitergehende Fragen zur Berechnung Ihrer Wohnfläche? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © alfexe/Depositphotos.com

Zurück

Unser Team

mit Leidenschaft dabei

Hendrik Rusch

Vertriebsleiter

0441 - 9572320

rusch@dieobjektiven.de

Dirk Hobbie

Geschäftsinhaber

0441 - 9572320

kontakt@dieobjektiven.de

gesamtes team

Kontakt

Sie haben noch Fragen?
Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Sie haben noch Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter!​

DIE OBJEKTIVEN Immobilien GmbH

  • Theaterwall 37 | 26122 Oldenburg
  • 0441 - 95 72 320
  • kontakt@dieobjektiven.de
  • www.dieobjektiven.de
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Kontakt
  • Cookies
Copyright © 2019 DIE OBJEKTIVEN Immobilien GmbH | All Rights Reserved
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Kontakt
  • Cookies

Copyright © 2019 DIE OBJEKTIVEN Immobilien GmbH | All Rights Reserved

Cookie-Zustimmung verwalten
Um dir ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn du diesen Technologien zustimmst, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn du deine Zustimmung nicht erteilst oder zurückziehst, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
Optionen verwalten Dienste verwalten Anbieter verwalten Lese mehr über diese Zwecke
Einstellungen ansehen
{title} {title} {title}