Zum Inhalt springen
  • 0441 - 95 72 320
  • Magazin
  • Videos
  • Team
  • Kontakt

    Überblick

    • > Online Termin vereinbaren
    Menü
    • > Online Termin vereinbaren

    Wie Sie uns errreichen

    DIE OBJEKTIVEN IMMOBILIEN GMBH

    • Theaterwall 37 | 26122 Oldenburg
    • 0441 - 95 72 320
    • kontakt@dieobjektiven.de
    • www.dieobjektiven.de
  • kontakt@dieobjektiven.de
  • 0441 - 95 72 320
  • EIGENTÜMER

    Häufig gesucht

    • > Preis & Markt
    • > Warum wir es wert sind
    • > Ohne Makler verkaufen?
    • > Immobilien Verkaufen
    Menü
    • > Preis & Markt
    • > Warum wir es wert sind
    • > Ohne Makler verkaufen?
    • > Immobilien Verkaufen

    Dienstleistungen

    • > Verkauf
    • > Käuferfinder
    • > Verkäufer­eignungstest
    • > Tipps für Immobilienverkäufer
    Menü
    • > Verkauf
    • > Käuferfinder
    • > Verkäufer­eignungstest
    • > Tipps für Immobilienverkäufer

    Ihr Ansprechpartner

    HENDRIK RUSCH

    Vereinbaren sie unverbindlich online einen Termin

    Online Termin
  • IMMOBILIEN
  • RATGEBER

    Themenwelten

    • > Wohnen im Alter
    • > Privatverkauf
    • > Immobilienbewertung und Preisfindung
    • > Erbe
    • > Scheidung
    Menü
    • > Wohnen im Alter
    • > Privatverkauf
    • > Immobilienbewertung und Preisfindung
    • > Erbe
    • > Scheidung

    Wichtige Unterlagen

    Jetzt Herunterladen
  • UNSER SYSTEM

    Überblick

    • > Fakten
    • > Makeln mit System
    • > Leistungskatalog
    Menü
    • > Fakten
    • > Makeln mit System
    • > Leistungskatalog

    Marketingpaket

    • > Profi-Fotos
    • > Homestaging
    • > Exposé
    Menü
    • > Profi-Fotos
    • > Homestaging
    • > Exposé

    • > Immobilienportale
    • > Energieausweis
    • > Immobilienbörse
    Menü
    • > Immobilienportale
    • > Energieausweis
    • > Immobilienbörse
  • HANDWERKER FINDEN
Menü
  • Eigentümer
    • > Eigentümer
    • > Preis & Markt
    • > Warum wir es wert sind
    • > Ohne Makler verkaufen?
    • > Vermietung
    • > Verkauf
    • > Immobilienverkäufereignungstest
    • > Tipps für Immobilienverkäufer
    • > Käuferfinder
  • Immobilien
    • > Angebote
  • Ratgeber
    • > Ratgeber
    • > Wohnen im Alter
    • > Privatverkauf
    • > Immobilienbewertung und Preisfindung
    • > Erben
    • > Scheidung
  • Unser System
    • > Fakten
    • > Makeln mit System
    • > Leistungskatalog
    • > Profi-Fotos
    • > Homestaging
    • > Finanzierungsrechner
    • > Luftaufnahmen
    • > 360° Grad Tour
    • > Energieausweis
    • > Immobilienbörse
  • Magazin
  • Team
  • Kontakt
  • HANDWERKER FINDEN
  • VIDEOS

Blog

  1. Home (Start)>
  2. Content XL>
  3. Aktuelles>
  4. Wozu lebenslanges Wohnrecht?

Wozu lebenslanges Wohnrecht?

Ein lebenslanges Wohnrecht erlaubt Menschen, eine Immobilie zu bewohnen, ohne sie zu besitzen oder Miete dafür zu zahlen. Sich dieses Recht zu sichern, kann in verschiedenen Situationen sinnvoll sein, etwa im Falle einer Schenkung oder Immobilienverrentung. Dabei gibt es einige Details zu beachten. Wie funktioniert das also mit dem lebenslangen Wohnrecht?

Die Mieten steigen und der Wohnraum ist knapp. Deshalb fragen sich viele Menschen – vor allem Senioren –, wie sie ihren Wohnraum auch dann absichern können, wenn sie ihre eigene Immobilie verkaufen oder veräußern. Ein lebenslanges Wohnrecht ist hier die Lösung. Wer dieses Recht besitzt, darf bis zu seinem Lebensende in dem jeweiligen Haus oder der jeweiligen Wohnung wohnen, auch wenn er nicht (mehr) der Eigentümer ist. Das Wohnrecht ist fest an die Immobilie gebunden. Sollte diese erneut verkauft werden, darf der Inhaber des Wohnrechts also trotzdem darin wohnen bleiben.

Schenkung oder Verrentung

Ein lebenslanges Wohnrecht kann zum Beispiel vereinbart werden, wenn Eltern ihr Haus auf ihr Kind übertragen möchten, um Erbschaftssteuer zu sparen, und dennoch darin wohnen bleiben möchten. Eine andere Möglichkeit ist auch die Immobilienverrentung. Hier können Eigentümer ihre Immobilie zu einer „Rente aus Stein“ machen – und mit einem lebenslangen Wohnrecht darin wohnen bleiben. Das Geld für ihre Immobilie können Sie als Einmalzahlung oder als monatliche Rente erhalten – oder auch als Mischform aus beiden Varianten.

Wohnrecht ins Grundbuch eintragen lassen

Wer ein Wohnrecht besitzt, sollte es ins Grundbuch eintragen lassen. Denn nur so ist es rechtlich abgesichert. Ist es nicht im Grundbuch eingetragen, kann es beispielsweise bei einem Besitzerwechsel angefochten oder sogar aufgehoben werden. Steht das lebenslange Wohnrecht dagegen im Grundbuch, kann es dem Wohnrechtinhaber nicht entzogen oder gekündigt werden. Darüber hinaus ist es sinnvoll, sich ein Rückforderungsrecht einräumen zu lassen. So kann die Immobilie zurückgefordert werden, falls die Kinder, denen sie durch eine Schenkung übertragen wurde, in eine Insolvenz geraten. Die Immobilie ist dann vor der Vollstreckung geschützt und geht stattdessen zurück an die Eltern.

Nießbrauchrecht statt Wohnrecht

Im Gegensatz zum Wohnrecht beinhaltet das Nießbrauchrecht ein Nutzrecht an einer Immobilie. Dieses Recht ist zum Beispiel sinnvoll, wenn der Wohnrechtsinhaber pflegebedürftig wird und in einem Pflegeheim betreut werden muss. Dann nützt ihm das Wohnrecht wenig. Das Nießbrauchrecht hingegen gestattet ihm auch, die Räume, die er nicht selbst bewohnen kann oder will, zu vermieten. Mit den Mieteinnahmen kann er möglicherweise die Pflegekosten finanzieren, aber auch bei einer Auswanderung oder längeren Abwesenheit vom Wohnort bleibt ihm durch die Vermietung eine Einnahmequelle erhalten. Dabei trägt der Inhaber des Nießbrauchrechts aber auch die wirtschaftliche Verantwortung für die Immobilie und muss die anfallenden Bewirtschaftungs- und Instandhaltungskosten übernehmen.

Möchten Sie wissen, ob sich lebenslanges Wohnrecht für Sie und Ihre Immobilie lohnt? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Sie benötigen weitere Informationen:

https://www.wohnen-im-alter.de/geld-recht/vorsorge/lebenslanges-wohnrecht

https://praxistipps.focus.de/lebenslanges-wohnrecht-diese-rechte-und-pflichten-stecken-dahinter_124027

https://www.presseportal.de/pm/82277/4638514

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

 

Foto: © cherriesjd/Depositphotos

Zurück

Unser Team

mit Leidenschaft dabei

Hendrik Rusch

Vertriebsleiter

0441 - 9572320

rusch@dieobjektiven.de

Dirk Hobbie

Geschäftsinhaber

0441 - 9572320

kontakt@dieobjektiven.de

gesamtes team

Kontakt

Sie haben noch Fragen?
Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Sie haben noch Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter!​

DIE OBJEKTIVEN Immobilien GmbH

  • Theaterwall 37 | 26122 Oldenburg
  • 0441 - 95 72 320
  • kontakt@dieobjektiven.de
  • www.dieobjektiven.de
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Kontakt
  • Cookies
Copyright © 2019 DIE OBJEKTIVEN Immobilien GmbH | All Rights Reserved
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Kontakt
  • Cookies

Copyright © 2019 DIE OBJEKTIVEN Immobilien GmbH | All Rights Reserved

Cookie-Zustimmung verwalten
Um dir ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn du diesen Technologien zustimmst, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn du deine Zustimmung nicht erteilst oder zurückziehst, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
Optionen verwalten Dienste verwalten Anbieter verwalten Lese mehr über diese Zwecke
Einstellungen ansehen
{title} {title} {title}