Haus · Kauf

Ruhesitz oder Familiendomizil - Sie haben die Wahl! Ebenerdiger Bungalow in Bösel!

26219 Bösel

Wohnfläche
109,7 m²
Zimmer
4
Schlafzimmer
3
Badezimmer
1
Grundstück
919 m²
Baujahr
1992

Beschreibung

Ebenerdig wohnen in Sackgassenlage - hier ist es möglich. Dieser Bungalow steht auf einem ca. 919 m² großen Grundstück, das sich in einem top gepflegten Zustand befindet. Mit den drei Schlafzimmern ist die Immobilie für Familien, aber auch als Altersruhesitz geeignet. Lange Wege können Sie sich hier getrost sparen. Die Küche beispielsweise befindet sich neben dem Hauswirtschaftraum. Von hier aus gelangen Sie direkt in die Garage, die mit einem elektrischen Tor ausgestattet ist. Im Badezimmer finden Sie zwei Waschbecken sowie eine geräumige, ebenerdige Dusche. Weitere Informationen senden wir Ihnen sehr gerne auf Anfrage zu. Schicken Sie uns hierzu einfach eine Mail, rufen Sie uns an oder füllen Sie das Kontaktformular aus. Wir freuen uns auf Sie!

Ausstattung

  • Gäste-WC

- Keine Käuferprovision - Sackgassenlage - 3 Schlafzimmer - inklusive Einbauküche - uneinsehbarer Garten - überdachte Terrasse - Garage mit elektrischem Tor

Lage

In Sackgassenlage von Bösel, einer Einheitsgemeinde im Landkreis Cloppenburg, steht dieser ebenerdige Bungalow. Zwei Straße weiter finden Sie einen Kinderspielplatz. Das Böseler Zentrum ist ca. 1,5 km entfernt. Hier befinden sich unter anderem verschiedene Lebensmittelmärkte, eine Grund- sowie eine Oberschule, eine Arztpraxis für Allgemeinmedizin, eine Kinderarztpraxis und noch viel mehr.

Ungefähre Lage – die genaue Adresse erhalten Sie mit dem Exposé.

Energieausweis

A+ABCDEFGH
Ausweisart
Verbrauchsausweis
Energieeffizienzklasse
F
Endenergieverbrauch
199,8 kWh/(m²·a)
Wesentlicher Energieträger
Gas
Baujahr laut Ausweis
1992
Gültig bis
14.11.2033

Kosten

Käuferprovision
provisionsfrei

Sonstiges

Keine Käuferprovision! Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten. Die oben genannten Objektdaten, Wohn- und Nutzflächenberechnungen, Verbrauchswerte sowie Grundstücksgrößen erhalten wir in der Regel von unseren Auftraggebern, die wir ohne Gewähr weitergeben! Hinweis für Käufer: Nach § 80 Abs. 4 Gebäudeenergiegesetz (GEG) muß im Falle des Verkaufs von Ein- und Zweifamilienhäusern ein kostenfreies, informatorisches Beratungsgespräch mit einer nach § 88 GEG ausstellungsberechtigten Person zum Energieausweis geführt werden. Hierzu können Sie sich u.a. an die Verbraucherschutzzentrale wenden.

Ähnliche Angebote