Grundstück · Kauf

Grundstücksanteil mit Planung für 2 Zweifamilienhäuser in Oldenburg

26133 Oldenburg

Grundstück
661,5 m²

Beschreibung

Zum Verkauf steht ein halber Anteil eines 1.323 m² großes Wohnbaugrundstück im Habichtsweg 7 in Oldenburg-Osternburg. Für das langgestreckte Areal liegt eine durchdachte Projektierung zur Bebauung mit vier freistehenden, zweigeschossigen Zweifamilienhäusern vor, die insgesamt acht Wohneinheiten mit einer Gesamtwohnfläche von ca. 463,20 m² umfasst. Auf den hälftigen Anteil entfallen somit zwei Zweifamilienhäuser mit einer Gesamtwohnfläche von ca. 231,60 m². Die Bebauung richtet sich nach dem geltenden Bebauungsplan (Allgemeines Wohngebiet, GRZ 0,3, maximal ein Vollgeschoss, Einzel- und Doppelhäuser). Die Planung sieht pro Gebäude zwei autarke Einheiten vor: Im Erdgeschoss entstehen jeweils 3-Zimmer-Wohnungen mit ca. 62,87 m² Wohnfläche, offener Küche, Duschbad, Abstellraum sowie Terrasse und eigenem Gartenanteil. Das Obergeschoss beherbergt jeweils eine ca. 52,94 m² große 3-Zimmer-Wohnung mit Balkon bzw. Dachterrasse. Zusätzlich sind externe Abstellräume in Nebengebäuden auf dem Grundstück vorgesehen. Die Wohnungsgrößen eignen sich hervorragend für Singles, Paare und kleine Haushalte, was sowohl für die spätere Vermietung als auch für einen Einzelvertrieb als Eigentumswohnungen großes Potenzial bietet. Der Verkauf erfolgt ohne Bauträgerbindung, sodass der Erwerber bei der baulichen Umsetzung und Vergabe freie Hand hat. Auf dem Grundstück befindet sich derzeit ein leerstehendes, entkerntes Bestandsgebäude, dessen Abbruch vom Käufer zu übernehmen ist.

Ausstattung

Im Kaufpreis ist die vollständige Entwurfs- und Genehmigungsplanung enthalten. Dazu gehören unter anderem Lage- und Baupläne, Grundrisse, Ansichten, Schnitte, Wohnflächenberechnungen, ein geotechnischer Bericht (Baugrundgutachten mit 10 Kernbohrungen und Sondierungen), die Entwässerungsgenehmigungen, der Statik sowie die energetischen Berechnungen. Die Panung ist auf eine massive Bauweise mit Klinkerfassade und Flachdach ausgelegt. Konzeptionell erfüllt die Planung den Standard eines KfW-Effizienzhauses 40 mit QNG (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude), wodurch Fördermöglichkeiten im Programm 'Klimafreundlicher Neubau' genutzt werden können. Ebenfalls berücksichtigt die Planung die geforderten Aufenthaltsräume gemäß KFW 296 - Niedrigpreissegment. Auf dem Grundstück sind funktionale Nebengebäude zur Unterbringung privater Abstellräume eingeplant.

Grundrisse

Lage

Das Baugrundstück befindet sich im beliebten Stadtteil Osternburg in Oldenburg, in einer gewachsenen Wohnsiedlung mit überwiegender Ein- und Zweifamilienhausbebauung in direkter Nachbarschaft zum Naherholungsgebiet Utkiek. Die Infrastruktur vor Ort ist hervorragend: Eine Kindertagesstätte (Sperberweg) und eine Gesamtschule (IGS Kreyenbrück) liegen jeweils ca. 200 m entfernt. Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf befinden sich im Umkreis von etwa 500 bis 800 m. Das Klinikum Oldenburg als bedeutender regionaler Arbeitgeber ist in ca. 700 m erreichbar. Eine Bushaltestelle (Krögerskamp) liegt ca. 400 m entfernt, das Stadtzentrum (Schloßplatz) rund 2,2 km und der Hauptbahnhof ca. 2,9 km. Über die Anschlussstelle Oldenburg-Kreyenbrück besteht eine schnelle Anbindung an die Autobahn A 28 sowie am Kreuz Oldenburg-Ost an die A 29.

Ungefähre Lage – die genaue Adresse erhalten Sie mit dem Exposé.

Energieausweis

Ein Energieausweis ist für dieses Objekt nicht vorhanden bzw. nicht erforderlich.

Kosten

Käuferprovision
provisionsfrei

Sonstiges

Das Grundstück ist teilerschlossen, alte Gas- und Stromanschlüsse des Bestandsgebäudes wurden bereits zurückgebaut. Die Neuerschließung für Strom, Wasser, Abwasser und Telekommunikation für das Neubauvorhaben ist vom Käufer zu beantragen. Baustrom und Bauwasser sind bereits vorhanden. Baulasten sind im Baulastenverzeichnis nicht eingetragen. Bestehende Grundschulden in Abteilung III des Grundbuchs werden zur Übergabe lastenfrei gestellt. Das Grundstück liegt in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet gemäß § 142 BauGB. Der Kaufvertrag bedarf daher der sanierungsrechtlichen Genehmigung der Stadt Oldenburg; nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme kann ein Ausgleichsbetrag nach § 154 BauGB anfallen. Die Bauanzeige für das Vorhaben wurde vorbereitet und eingereicht. Der Verkauf erfolgt provisionsfrei für den Käufer.

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